Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass ihm bei Wegfall der Leasingrate entsprechend keine Pauschalspesen von Fr. 1'051.15 vom Arbeitgeber mehr bezahlt würden, weshalb sich das Einkommen mutmasslich auf Fr. 5'113.75 reduziere. Ab 1. Dezember 2022 ergebe sich daher ein Überschuss von Fr. 1'069.50. Mit diesen Freibeträgen könne der Gesuchsteller innert zwei Jahren für seine Prozesskosten von mutmasslich rund Fr. 20'824.00 aufkommen.