3.2. Mit Eingabe vom 8. Juni 2022 reichte der Gesuchsteller die Pfändungsurkunde des Regionalen Betreibungsamts Q. vom 31. Mai 2022 ein. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).