der effektiv geleisteten Stunden vor und nach Ferien/Feiertagen bereits enthalten ist (Urteil des Obergerichts Aargau ZSU.2022.33 E. 4.2). Der Bruttostundenlohn nach der dreimonatigen Probezeit ist im Arbeitsvertrag vom 3. Januar 2022 mit Fr. 49.71 (exkl. Ferienentschädigung) vermerkt (Beilage 2 zur Berufungsantwort). Bei einer monatlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 61.20 Stunden und einem Bruttostundenlohn von Fr. 49.71 ergibt sich ein Betrag von Fr. 3'042.30.