3.4. Mit Eingaben vom 2. Juni 2022 und 7. Juni 2022 äusserte sich die Beklagte zur Eingabe des Klägers vom 23. Mai 2022 und reichte weitere Unterlagen ein. -4- 3.5. Am 15. Juni 2022 und am 30. September 2022 erfolgten weitere Eingaben des Klägers. 3.6. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2022 reichte die Beklagte weitere Unterlagen ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: