1.2. Mit Eheschutzentscheid des Familiengerichtspräsidiums Q. vom 27. Februar 2020 (...) wurde die gleichentags geschlossene Vereinbarung der Parteien über die Regelung des Getrenntlebens genehmigt bzw. zum Urteil erhoben. In dieser Vereinbarung wurde der Kläger namentlich verpflichtet, der Beklagten an den Unterhalt von C. ab 1. August 2019 monatlich Fr. 475.00 sowie als Ehegattenunterhalt monatlich Fr. 4'125.00 zu bezahlen. 1.3. Seit dem tt.mm.jjjj ist zwischen den Parteien das Scheidungsverfahren rechtshängig (...). 2. 2.1. Mit Klage vom 30. Juni 2021 stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren beim Präsidium des Familiengerichts Q.: " 1.