Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens / Abänderung Eheschutzurteil -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die verheirateten Parteien leben seit dem tt.mm.jjjj getrennt. Aus der Ehe ist das Kind C., geboren am tt.mm.jjjj, hervorgegangen.