6. 6.1. Der Kläger beantragt auch für das Beschwerdeverfahren einen "angemessenen" Gerichts- und Anwaltskostenvorschuss. Eventualiter begehrt er um Gewährung der vollumfänglichen unentgeltlichen Rechtspflege unter Beizug von lic. iur. Benedikt Schneider, Rechtsanwalt, Seetalstrasse 11, 6020 Emmenbrücke, als unentgeltlicher Rechtsvertreter. Für den Prozesskostenvorschuss und die unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren gilt dasselbe, wie bereits oben (E. 3.1) ausgeführt wurde. Der Kläger muss insbesondere seine prozessuale Bedürftigkeit sowie die fehlende Aussichtslosigkeit seiner Begehren nachweisen.