3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 7. April 2022 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inklusive MwSt." 3.3. Mit Eingaben vom 21. April und 10. Mai 2022 (Kläger) sowie vom 28. April 2022 (Beklagte) liessen sich die Parteien erneut vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: