" 1. Das Gesuch betreffend Leistung eines Prozesskostenvorschusses wird abgewiesen. -3- 2. Die Entscheidgebühr für das Verfahren betreffend Prozesskostenvorschuss von CHF 300.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit CHF 150.00 auferlegt. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 15. März 2022 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 25. März 2022 Beschwerde mit den Anträgen: