Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Vorsorgliche Massnahmen im Verfahren betreffend Ehescheidung (OF.2021.87) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eingabe vom 5. Januar 2022 (Klageantwort im Scheidungsverfahren OF.2021.87) beantragte der Kläger beim Gerichtspräsidium Lenzburg: " […] 2. Die Klägerin sei zu verpflichten, dem Beklagten im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einen Anwaltskostenvorschuss von CHF 5'000.00 zu leisten.