1. Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Betreibungsamtes Fahrwangen vom 15. November 2021 betrieb der Kläger den Beklagten für den Betrag von Fr. 3'750.00 für fünf ausstehende Monatsmieten (in der Zeit von Februar – Oktober 2021) sowie für Fr. 180.00 für die Reinigung der Wohnung (4 Stunden à Fr. 45.00) zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Der Beklagte erhob am 22. November 2021 (Datum Zustellung des Zahlungsbefehls) Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Am 27. Januar 2022 (Eingang Gerichtspräsidium Lenzburg) ersuchte der Kläger um Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung.