4. - 38 - Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin Ehegattenunterhalt wie folgt zu bezahlen: Fr. 16.00 für November 2020 / Phase 1 Fr. 0.00 Dezember 2020 bis April 2021 / Phase 2 - 4 Fr. 81.00 Mai bis Dezember 2021 / Phase 5/6 Fr. 0.00 ab Januar 2022 / Phase 7 - 10 5. Die Unterhaltsberechnung stützt sich auf folgende Einkommen: