Überschuss pro Partei C. (40 %) (20 %) Phase 1: Fr. 950.00 Fr. 380.00 Fr. 190.00 Phase 2: Fr. 290.00 Fr. 116.00 Fr. 58.00 10.3.4. Eine "überobligatorische Arbeitsanstrengung" leistet die Klägerin mit Blick auf das Schulstufenmodell (vgl. Erw. 5.2.2 oben) allerdings in den Phasen 9 und 10, wobei es sich - bei einem 20 %-Überschussanteil für C. - rechtfertigt, die Überschüsse der Klägerin zu 50 % und dem Kläger zu 30 % zuzuweisen: