zur Eingabe der Klägerin vom 25. April 2022]), erscheint es gerechtfertigt, Betreuungskosten von Fr. 1'414.50 auch nach Juli 2022 zu veranschlagen. Um die Bildung einer weiteren Phase zu verhindern, ist dabei für den Zeitraum von Januar 2022 bis August 2022 (Phasen 7 bis 9) von Fremdbetreuungskosten von im Monatsdurchschnitt Fr. 1'064.00 auszugehen (2x Fr. 720.00 [Januar und Februar] + Fr. 0.00 [März] + 5x Fr. 1'414.50 [April bis August]; / 8). Ab September 2022 (Phase 10) sind sie mit monatlich Fr. 1'414.50 zu berücksichtigen.