HAUSHEER/SPY- CHER, Handbuch des Unterhaltsrechts, 2. Aufl., Bern 2010, N. 01.31). Vorliegend vermochte der Beklagte (insbesondere bei Arbeit im Homeoffice) unter Hinweis auf "Essen, Weg, Reisespesen" (Verhandlungsprotokoll S. 12 [act. 130]) nicht glaubhaft zu machen, dass ihm monatlich mehr als Fr. 500.00 für effektive, aus dem Betrag für Repräsentationsspesen zu bezahlende Auslagen angefallen sind. In den Phasen 5 und 6 (Arbeitslosigkeit) ist dem Auto des Beklagten für die Arbeitssuche kein Kompetenzcharakter einzuräumen;