7. 7.1. 7.1.1. In den Phasen 1 bis 4 (bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses des Beklagten bei der D. AG) räumte die Vorinstanz dem Auto des Beklagten (geleaster Mercedes E200) grundsätzlich Kompetenzcharakter ein; dass ein [...] auf ein Fahrzeug angewiesen sei, liege auf der Hand. Kosten für den Arbeitsweg (und die auswärtige Verpflegung) seien dem Beklagten jedoch gemäss eigenen Aussagen nicht entstanden, da aufgrund der Pandemie die Kundengespräche online stattgefunden hätten respektive er im Homeoffice habe arbeiten können (Urteil, S. 17).