6.1.4. Zusammenfassend resultieren für den Zeitraum von November 2020 bis Dezember 2021 monatliche Einkünfte des Beklagten von (rund) Fr. 5'690.00 (Fr. 4'862.00 + Fr. 828.00). Dieser Betrag weicht nur unwesentlich von den im angefochtenen Entscheid ermittelten Fr. 5'711.00 ab, so dass es bei diesem Betrag gemäss Vorinstanz sein Bewenden hat.