Zieht man vom Gesamtbetrag inkl. Repräsentationsspesen (Fr. 14'604.00 [= 4x Fr. 2'319.00 + Fr. 3'010.30 + Fr. 2'318.55]) für ermessensweise effektiv angefallene Auslagen 6x Fr. 500.00 (vgl. Erw. 7.1.2 unten) ab, verbleibt ein dem Beklagten als Einkommen anrechenbarer Rest von Fr. 11'604.00, was (bei einer der Einfachheit halber vorzunehmenden Verteilung auf die Monate November 2020 bis Dezember 2021) einen monatlichen Betrag von Fr. 828.00 (Fr. 11'604.00 / 14) ergibt.