6.1.2. Es ist vorauszuschicken, dass entgegen der Vorinstanz das "Einkommen aus Zwischenverdienst und ALV […] in der Summe" nicht "gleich" bleibt. Die Ausübung einer Arbeit im Zwischenverdienst (vgl. Art. 24 AVIG; Art. 41a AVIV) führt stets zu einer Verbesserung des Einkommens, da der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der Arbeitslosenversicherung zusammen höher als die Arbeitslosenentschädigung sind (vgl. das Rechnungsbeispiel in AVIG-Praxis ALE des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, Stand Januar 2013, C 135). Wie nachfolgend zu zeigen sein wird, führt jedoch eine korrekte Berechnung - selbst unter Aufrechnung eines Anteils der Repräsentationsspesen (vgl. Erw.