Aus diesen Abrechnungen ergibt sich zum einen, dass die Klägerin einen Höchstanspruch von 90 Taggeldern hat, und zum andern, dass ihr offensichtlich schon im Dezember 2021 Taggelder ausbezahlt worden sind. Vorliegend ist der Einfachheit halber davon auszugehen, dass die Klägerin ihre 90 Taggelder im Zeitraum von Januar 2022 bis Ende Mai 2022 (vgl. unten) bezogen hat, was im Monatsdurchschnitt 18 Taggelder ergibt. Aufgrund der Angaben auf den Taggeldabrechnungen lässt sich eine monatliche Arbeitslosenentschädigung in Höhe von (rund) Fr. 1'685.00 (18 x Fr. 101.60 [Taggeld];