5.2. 5.2.1. Die Vorinstanz rechnete der Klägerin ab Phase 7 (ab 1. Januar 2022) ein hypothetisches Einkommen an. Die Klägerin habe an der Verhandlung vom 1. Juni 2021 ausgesagt, sie suche eine 50 %-Anstellung (vgl. act. 127/2). Ein für ein 50 %-Pensum (hochgerechnetes) Einkommen von Fr. 2'380.00 (Fr. 1'430.00 [Nettoeinkommen, das die Klägerin in der nicht angetretenen 30 %-Anstellung hätte erzielen können] / 30 x 50) scheine mit Blick auf ihren versicherten Verdienst (Fr. 5'014.00 brutto für eine 100 %-Anstellung) realistisch und erzielbar.