4. 4.1. Das Bundesgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung für die Ermittlung sowohl des Kindes- wie auch des Ehegattenunterhaltes die zweistufigkonkrete Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung schweizweit vorgegeben (vgl. BGE 147 III 293 und 147 III 308 betreffend [nach- ]ehelichen Unterhalt im Nachgang zu BGE 147 III 265 betreffend Kindesunterhalt; BGE 5A_747/2020 Erw. 4.1.3). Nach der zweistufigen Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung werden zum einen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel festgestellt; hierfür sind in erster Linie die effektiven oder hypothetischen Einkommen relevant.