3.5.1. Die in den Phasen 1, 2 und 7 verbleibenden Überschüsse wurden den Parteien je zu 37.5 % und C. zu 25 % zugewiesen, wobei C. Überschussanteil in der Phase 1 auf 50 % seines Barbedarfs plafoniert wurde. 3.5.2. 3.5.2.1. Dies ergab für C. einen Barunterhalt von: (1) Fr. 1'045.00 (Barbedarf Fr. 670.00 + Überschuss plafoniert Fr. 375.00) (2) Fr. 1'700.00 (Barbedarf Fr. 1'330.00 + Überschuss Fr. 364.43) (7) Fr. 1'614.59 (Barbedarf Fr. 1'470.83 + Überschuss Fr. 143.75) In den Phasen mit Manko entsprach der Barunterhalt dem Barbedarf von: (3 bis 5) Fr. 972.50 (6) Fr. 1'102.50