(1) November 2020, (2) Dezember 2020 (ab der Erhöhung der Krippenkosten), (3) Januar 2021 (ab der Subventionierung der Krippenkosten; Aussteuerung der Klägerin), (4) Februar bis April 2021 (ab Beginn der 30 %-Anstellung der Klägerin), (5) Mai bis Juli 2021 (ab Bezug einer neuen Wohnung durch den Beklagten und dessen Arbeitsende bei der D. AG), (6) August bis Dezember 2021 (ab Geltung des neuen Tarifs der Kinderkrippe) und (7) ab Januar 2022 (ab Anrechnung hypothetischer Einkommen bei beiden Parteien). 3.2. Für den Beklagten wurden folgende Überschüsse (Einkommen – Existenzminimum – Steuern [nur in den Phasen 1, 2 und 7]) ermittelt: