3.2. Hinzu kommen die gesetzlichen oder vertraglichen Kinderzulagen, sofern sie nicht vom andern Elternteil direkt bezogen werden. 3.3. Mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen ist der gebührende Unterhalt des Sohnes C. im Januar 2021 nicht gedeckt. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts (inkl. Betreuungsunterhalt) fehlen Fr. 1'184.00. 4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich […] zu bezahlen: Fr. 466.00 für November 2020 Fr. 161.00 für Dezember 2020 Fr. 143.00 Februar 2021 bis und mit April 2021 Fr. 153.00 Mai 2021 bis und mit Juli 2021 Fr. 215.00 ab Januar 2022