1.3. An der Verhandlung vom 1. Juni 2021 vor dem Gerichtspräsidium Baden wurden die Parteien befragt. Die Klägerin passte ihre Begehren (u.a.) dahingehend an, dass der Kinderunterhalt ab 1. Januar 2021 auf Fr. 4'200.00 und für Dezember 2020 auf Fr. 2'500.00 festzulegen sei. Der Beklagte beantragte (u.a.) die Obhutszuteilung an die Klägerin, und er sei zu verpflichten, ab Juni 2021 bis Januar 2022 monatlich Fr. 490.00 und ab Februar 2022 Fr. 630.00 zu bezahlen. Im Anschluss wurden Vergleichsgespräche geführt; die Parteien unterzeichneten eine Teilvereinbarung. 1.4. Am 29. Juni 2021 erkannte das Bezirksgericht Baden, Präsidium des Familiengerichts, u.a.: