reichen. Eine automatische Überweisung in ein anderes Verfahren erfolgt nicht (DIETER HOFMANN, in: Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2017, N. 26 zu Art. 257 ZPO). 4.1.3. Die Voraussetzungen des Rechtsschutzes in klaren Fällen müssen nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung auf der ersten Instanz vorliegen. Ergeht in erster Instanz ein Nichteintretensentscheid wegen Illiquidität des -7-