Zofingen zurückgesandt, wo sie am 5. Januar 2022 eingingen (VA act. 5 f.). Mit Rechtshilfeersuchen vom 6. Januar 2022 ersuchte das Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen die Regionalpolizei Zofingen um Zustellung der Verfügung vom 13. Dezember 2021 samt Ausweisungsgesuch und Beilagen an die Beklagten (VA act. 7). Am 16. Januar 2022 wurden diese Dokumente der Beklagten 2 zugestellt (VA act. 8), während die Zustellung an den Beklagten 1 gemäss Erhebungsbericht vom 10. Februar 2022 trotz mehrmaliger Vorsprachen der Regionalpolizei Zofingen wegen dessen Abwesenheit nicht erfolgen konnte (VA act. 10). Die Zustellfiktion gemäss Art. 138 Abs. 3 lit.