2. 2.1. Die A. AG (Klägerin) beantragte beim Bezirksgericht Zofingen mit Klage vom 1. Dezember 2021 die Ausweisung von C. (Beklagter 1) und D. (Beklagte 2) aus den Mieträumlichkeiten (Wohnung und Einstellplätze) im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagte 2 ersuchte mit am 3. März 2022 eingereichter Klageantwort sinngemäss um Wiederherstellung der Antwortfrist und um Abweisung des Ausweisungsbegehrens. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen entschied am 11. März 2022: " 1. Das Ausweisungsbegehren wird abgewiesen.