1.2. Die Liegenschaftsverwaltung B. AG forderte C. und D. je mit Einschreiben vom 15. September 2021 zur Bezahlung der Mietzinsen für September 2021 (Wohnung und Einstellplätze) innert 30 Tagen auf und drohte ihnen für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung die Kündigung des Mietverhältnisses an. 1.3. Mit amtlichen Formularen vom 28. Oktober 2021 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs per 30. November 2021 gekündigt.