GRÜNING, Funktion und Bedeutung von Einigungsstellen im schweizerischen Arbeitsrecht, 2019, S. 19 ff.). Die Schiedsverfahren der Einigungsstellen sind durchgehend als private Schiedsverfahren einzustufen. Die Einigungsstellen sind zwar Verwaltungsbehörden, erfüllen mit dem Schiedsverfahren aber, soweit es sich um Rechtsstreitigkeiten handelt, die Aufgabe eines privaten Schiedsgerichts. Das Verfahren wird nur auf Verlangen beider Parteien eingeleitet, und die Parteien unterstellen sich freiwillig einem verbindlichen Schiedsspruch. Das Verfahren richtet sich nach den Art. 353 ff. ZPO (GRÜNING, a.a.O., S. 49 f.).