3.3.2. Der Gesuchsteller ersuchte mit Schlichtungsbegehren vom 28. Januar 2022 um Aufhebung bzw. Abänderung seiner im Unterhaltsvertrag vom 23. Januar 2012 eingegangenen Verpflichtung, seiner heute zehnjährigen Tochter monatlich einen Unterhaltsbeitrag von (aktuell) Fr. 650.00 zu bezahlen. Damit liegt kein blosser Bagatellfall vor.