-6- Verfahren zurechtzufinden. Massgebend ist auch das Prinzip der Waffengleichheit. Allerdings gibt es auch in einem Fall, in dem die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist, keinen Automatismus der Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung, sondern es sind alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen (Urteil des Bundesgerichts 4A_301/2020 vom 6. August 2020 E. 3.1 m.w.H.).