Es sei gerichtsnotorisch, dass es ihm aufgrund des strengen Haftregimes nicht möglich sei, die notwendigen Informationen und Beweismittel zu beschaffen. Ebenfalls könne er keine auswärtige Post erhalten bzw. verschicken, ohne dass diese durch die zuständige Staatsanwaltschaft gelesen, in die Strafakten kopiert und freigegeben werden müsse. Bereits das Herausfinden der örtlichen Zuständigkeit in Bezug auf -5-