Es sei für ihn von grosser Wichtigkeit, dass die nach der Rechtsprechung entscheidwesentlichen Tatsachen im Verfahren vorgebracht und ins richtige Licht gerückt würden. In Anbetracht der komplexen, von einem juristischen Laien nur schwer überblickbaren Verhältnisse verbiete sich die Annahme, eine anwaltliche Vertretung sei für ihn nicht notwendig. Weiter befindet er sich seit geraumer Zeit in Untersuchungshaft. Es sei gerichtsnotorisch, dass es ihm aufgrund des strengen Haftregimes nicht möglich sei, die notwendigen Informationen und Beweismittel zu beschaffen.