-unter Kosten- und Entschädigungsfolge-" 3.2. Mit gleichentags eingereichter Eingabe ersuchte der Gesuchsteller zudem um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Bestellung seines Anwalts zu seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand im Beschwerdeverfahren. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).