1. A. reichte mit Eingabe vom 28. Januar 2022 beim Friedensrichteramt Kreis III ein Schlichtungsgesuch betreffend Aufhebung, evtl. Abänderung der monatlich zu leistenden Unterhaltsbeiträge für seine Tochter B. (geb. am 3. November 2011) ein, welches vom Friedensrichteramt Kreis III zuständigkeitshalber an das Präsidium des Bezirksgerichts Baden (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) weitergeleitet wurde. 2. 2.1. Mit separatem Gesuch vom 28. Januar 2022 ersuchte A. ausserdem um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Bestellung seines Anwalts zu seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand.