Um angesichts ihrer derzeitigen Liquiditätslage als zahlungsfähig gelten zu können, müsste die Beklagte kurzfristig über liquide Mittel zumindest in Höhe der in Betreibung gesetzten Forderungen verfügen können. In ihrer Beschwerde legte sie plausibel dar, weshalb dies der Fall sein wird, nämlich durch die bis Mitte 2022 erwartete Begleichung bereits gestellter Rechnungen in der Höhe von gesamthaft Fr. 166'838.58. Gemäss Budgetübersicht vom 12. März 2022 konnte seit dem 1. Januar 2022 ein Umsatz von insgesamt Fr. 369'330.19 erzielt werden, womit das monatliche Umsatzziel von Fr. 130'000.00 im Durchschnitt leicht übertroffen wurde, und es lag ein