Darin sind (ohne die der vorliegenden Konkurseröffnung zugrundeliegende) 38 Betreibungen aufgeführt, wovon elf nachweislich durch Zahlung an die Gläubiger oder das Betreibungsamt vollständig erledigt sind (die Zahlung von Fr. 306.60 an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau, die am 31. Januar 2022 erfolgt sein soll, wurde nicht belegt). Mithin waren bei Einreichung der Beschwerde am 14. März 2022 noch 26 Betreibungen im Betrag von total Fr. 124'946.29 offen, wobei in 15 Betreibungen die Pfändung vollzogen war und in zwei Betreibungen von der Beklagten erste Ratenzahlungen geleistet wurden.