Ungeachtet dessen hat die Beklagte Liquiditätsprobleme, wovon der als Beilage zur Beschwerde eingereichte Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamts Q. vom 9. März 2022 zeugt. Darin sind (ohne die der vorliegenden Konkurseröffnung zugrundeliegende) 38 Betreibungen aufgeführt, wovon elf nachweislich durch Zahlung an die Gläubiger oder das Betreibungsamt vollständig erledigt sind (die Zahlung von Fr. 306.60 an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau, die am 31. Januar 2022 erfolgt sein soll, wurde nicht belegt).