3. Die Beklagte ist seit dem 8. Februar 2017 mit folgendem Zweck im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen: Herstellung von Maschinen und Maschinenteilen, insbesondere Zahnrädern sowie Handel mit diesen Produkten; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern. Nach Angaben der Beklagten war ursächlich für die Konkurseröffnung, dass ihr Verantwortlicher für die Finanzen, C., den vorinstanzlichen Verhandlungstermin verpasst habe und die Zahlung somit nicht rechtzeitig habe leisten können (Beschwerde S. 3).