3. 3.1. Die Beklagte erhob gegen diesen ihr am 10. März 2022 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 10. März 2022 (Postaufgabe am 15. März 2022) -3- beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 09.03.2022 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Eröffnung des Konkurses über die B. AG, X-Strasse, Q., sei aufzuheben. 3. Der Beschwerde sei sofort die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."