2.3. 2.3.1. Zunächst ist auf die behauptete Verletzung des Fairnessgebotes einzugehen. Konkret ist zu beantworten, ob über ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stets umgehend in einer separaten Verfügung zu entscheiden ist oder ob darüber zusammen mit dem Endentscheid bzw. erst im Rahmen der Kostenregelung befunden werden kann.