Am 6. April 2021 habe das Präsidium des Familiengerichts Lenzburg den Arbeitgeber des Gesuchgegners angewiesen, vom Lohn den nachehelichen Unterhalt abzuziehen und diesen sowie die Kinderzulagen direkt der Gesuchstellerin zu überweisen. Neu verlange die Gesuchstellerin zusätzlich die Schuldneranweisung von monatlich nicht durch die Gemeinde bevorschussten Kinderunterhaltsbeiträgen von Fr. 174.00. Mit Entscheiden vom 21. Juni 2021 habe das Präsidium des Familiengerichts Lenzburg die Unterhaltsverträge zwischen dem Gesuchgegner und D. hinsichtlich der beiden gemeinsamen Söhne genehmigt. Danach sei der Gesuchgegner verpflichtet worden, den Kindern monatlich je Fr. 835.00 (exkl.