c) Belege (insbesondere Verträge, Rechnungen sowie Quittungen und Bankauszüge zu Zahlungen) betreffend das durch den Gesuchsgegner in der Zeit bis am 16. Oktober 2020 erworbenen Mobiliar für den Weinkeller der ehelichen Liegenschaft an der [...], R.; d) Liste mit allen im Eigentum des Gesuchsgegners stehenden Weinflaschen per 16. Oktober 2020, unter Angabe des Namens, Jahrgangs und Einkaufpreises des jeweiligen Weins. Eventualiter sei Dispositiv Ziff. 10 aufzuheben und die Sache zur Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.