8. [Indexierung der Unterhaltsbeiträge] 9. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden monatlichen Nettoeinkommen ausgegangen: - Gesuchstellerin (exkl. Kinderzulage, exkl. Rente): - im Jahr 2020 und ab 2022: Fr. 7'622.00 - im Jahr 2021: Fr. 5'500.00 - Gesuchsgegner (exkl. Kinderzulage, exkl. Bonus): Fr. 13'030.00 - C. (Kinderzulagen): Fr. 200.00 10. Die Editionsbegehren der Parteien werden zufolge Vergleichs von der Kontrolle angeschrieben.