- Fr. 2'747.00 […] ab 1. Januar 2020 bis 31. August 2021; - Fr. 2'947.00 […] ab 1. September 2021 [kein Betreuungsunterhalt] 5.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, ausserordentliche Kosten für C. nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen zur Hälfte zu übernehmen, soweit nicht Dritte, insbesondere Versicherungen, hierfür aufkommen. 6. 6.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: