2.4. An der Hauptverhandlung vom 14. Juni 2021 vor dem Gerichtspräsidium Q. hielten beide Parteien an den gestellten Anträgen fest. 2.5. Mit "Zwischenentscheid" vom 28. Februar 2022 erkannte das Bezirksgericht Q., Präsidium des Familiengerichts, u.a.: "2. Die Obhut über C. wird der Gesuchstellerin zugeteilt. […] 5. 5.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C. monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zuzüglich allfällig bezogener Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu bezahlen: -6-