9. Es sei die Gesuchstellerin gestützt auf Art. 170 ZGB und unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB zu verpflichten, innert einer gerichtlich angesetzten Frist, folgende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu edieren: a. Steuererklärung für die Jahre 2018, 2019 und 2020, inkl. allen Beilagen der Gesuchstellerin; b. lückenlos alle Gründungsdokumente betreffend die D. GmbH;