e) Liste mit allen im Eigentum des Gesuchsgegners stehenden Weinflaschen per 16. Oktober 2020, unter Angabe des Namens, Jahrgangs und Einkaufpreises des jeweiligen Weins." 2.2. Mit Klageantwort vom 25. Januar 2021 beantragte der Beklagte u.a.: "1. Es sei auf das Gesuch vom 21. Dezember 2020 nicht einzutreten; eventualiter sei das Gesuch abzuweisen. […]